PaderSolartechnik GmbH

Energie & Umwelt

Planung, Errichtung, Betrieb und Projektierung von Photovoltaikanlagen im In- und Ausland.

PaderSolartechnik GmbH
Leihbühl 21
33165 Lichtenau
Telefon: +49 5295 9988344
www.pader-solartechnik.de

Amtsgericht Paderborn

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 21.02.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 21.02.2025

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 40/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14198 eingetragenen PaderSolartechnik GmbH, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer ist am 14.02.2025, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 40/25
Amtsgericht Paderborn, 14.02.2025

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