P & W Bau GmbH

Baunebengewerbe Bauunternehmen

Handel mit und Vermietung von Baumaschinen aller Art; Straßenbauarbeiten im Sinne der HWO; Tief-, Kabeltief-, Kanal- und Rohrleitungsbau.

P & W Bau GmbH
Landsberger Straße 54
04736 Waldheim
Telefon: +49 34327 68671
www.pundw-baumaschinen.de

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Simon Leopold, Andreas Schönberg

Veröffentlicht: 03.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 03.08.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 219 IN 1064/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & W Bau GmbH, Landsberger Straße 54, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32015
vertreten durch den Geschäftsführer Simon Leopold
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schönberg

ergeht am 01.08.2024 nachfolgende Entscheidung:




1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel- und Vermietung von Baumaschinen) wird am 01.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.


3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: [email protected]

bestellt.


4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.


5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 17.09.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.


6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.


7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)


sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Dienstag, 29.10.2024, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz


Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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