Okersee-Schiffahrt GmbH

Sport & Freizeit

1. die Durchführung von Personenschifffahrt, insbesondere auf dem Okerstausee, 2. alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie der Verleih von Wassersportgeräten, insbesondere der Verleih von Tretbooten sowie der Betrieb eines Verkaufskioskes. 3. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: Vermietung und Verkauf von Baumaschinen, Werkzeugen und alle damit verbundenen Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Bau-, Forst- und Gartenarbeiten. Geschäfte nach diesem Abs. 3., die insoweit einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen. 4. Die Vertretung und Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, an denen sich die Gesellschaft auch beteiligen kann, insbesondere gleicher oder ähnlicher Branchen. 5. Durchführung aller Geschäfte und Maßnahmen, die zur Erreichung des vorstehenden Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind,

Okersee-Schiffahrt GmbH
Unter den Birken 6
38707 Schulenberg
Telefon: +49 5329 811
www.okersee.de

Amtsgericht Goslar

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 07.12.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 07.12.2024

32 IN 58/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Okersee-Schiffahrt GmbH, An der Weißwasserbrücke 1, 38707 Clausthal-Zellerfeld (AG Braunschweig, HRB 110790), vertr. d.: Michael Jonas Römermann, Tannenhöhe 15, 38707 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), ist am 05.12.2024 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/1805350, Fax: 0531/180535-20, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 05.12.2024

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