OE Beteiligungs GmbH

Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Verwaltung, sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschließlich von Dienstleistungen im Bereich Management, Sales & Marketing und Logistik.

OE Beteiligungs GmbH
Frankfurter Str. 62
36043 Fulda
Telefon: +49 661 480199-0
www.doorout.com

Amtsgericht Fulda

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Martin Küpper

Veröffentlicht: 07.09.2024

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Amtsgericht Fulda
10.09.2024
Insolvenzgericht
92 IN 92/24





B e s c h l u s s


In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

OE Beteiligungs GmbH, Frankfurter Str. 62, 36043 Fulda (AG Fulda, HRB 5994),
vertreten durch:
Martin Küpper, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WELLENSIEK PartG mbB, - RA Dr. Volker Büteröwe -, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg,


Die Anordnungen bezüglich der am 5.9.2024 um 14:25 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung durch Prof. Dr. Lucas Flöther werden wir folgt erweitert:

1. Dem vorläufigen Verwalter wird ermöchtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen. Die Schuldnerin ist insoweit nicht mehr berechtigt über die Bankguthaben zu verfügen und Forderungen einzuziehen

2. Die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten und direkte Zahlungen an die Schuldnerin werden verboten.

3. Der Schuldnerin wird verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Anlage- oder Umlaufvermögen oder sonstiges Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.

Darüber hinaus wird der vorläufige Insovenzverwalter gem. § 8 Abs. 3 lnso beauftragt, die gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 lnsO vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.


G r ü n d e :

Die Erweiterung erfolgt auf Antrag des vorläufigen Verwalters und ist erforderlich, um die Masse zu sichern und die Gläubiger zu schützen.



Dr. Mazur
Richter am Amtsgericht

Insolvenzverwalter

Lucas Flöther
Rechtsanwalt

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.