NuRoKa Projekt Zuckerresidenz Wismar GmbH & Co. KG

Immobilien

Sanierung und Umbau, derzeit im Eigentum der Zucker-Residenz-Wismar

NuRoKa Projekt Zuckerresidenz Wismar GmbH & Co. KG
Luise-Hensel-Str. 74
33335 Gütersloh
Telefon: +49 511 94040566
www.nuroka-holding.de

Amtsgericht Bielefeld

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 30.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 30.11.2024

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 893/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8419 eingetragenen NuRoKa Projekt Zuckerresidenz Wismar GmbH & Co. KG, Almestraße 4-8, 33649 Bielefeld, frühere Anschrift: Luise-Hensel-Straße 74, 33335 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13929 eingetragene NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, Luise-Hensel-Straße 74, 33335 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Ehrhardt, ist am 27.11.2024, um 11:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 893/24
Amtsgericht Bielefeld, 27.11.2024

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