Nova Health GmbH
Medizin & Pflege
Der Betrieb von Physiotherapiepraxen, der Betrieb von Anlagen für Gesundheits- und Fitnesstraining, die Beratung von Unternehmen sowie die Beteiligung an Unternehmen im Gesundheitsbereich.
Nova Health GmbH
Bismarckstr. 14
71634 Ludwigsburg
Amtsgericht Ludwigsburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 16.11.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 16.11.2024
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Nova Health GmbH, Bismarckstraße 14, 71634 Ludwigsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kristof-Jörg Pütter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 785756
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 13.11.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Frank Raff
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 34211900
Telefax: 0711 34211950
Email: [email protected]
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.01.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 20.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.11.2024
Insolvenzverwalter
Frank Raff
Rechtsanwalt
Olgastr. 33
70182 Stuttgart
Email: [email protected]
Web: raff-massenbach.de
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Die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Bildung und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 27 SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien, um seelische und soziale Beeinträchtigungen von Menschen zu überwinden und zu verhindern. Die Förderung der ihr anvertrauten, besonders geachteten Krippen-, Elementar- und Grundschulkinder. Diese sollen in einem multikulturellen und auf Toleranz ausgerichteten gesellschaftlichen Umfeld gefördert, und zur Schaffung ihrer Sozialkompetenz angeregt werden. Dabei wird auf Mehrsprachigkeit und Nachhaltigkeit besonders geachtet. Die Gesellschaft verhält sich konfessionell und politisch neutral.
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Der Handel aller Art, insbesondere der Onlinehandel, u. a. mit Artikeln für Menschen mit pflegerischem Bedarf, mit Ausnahme solcher Artikel, die einer Apotheken- oder Rezeptpflicht unterliegen oder solcher, die in den Anwendungsbereich der Hilfsmittelrichtlinie fallen und aufgrund einer Hilfsmittelverordnung zu beschaffen sind sowie das Erbringen der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. - Die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen Fahrten ausgeführt werden, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Taxifahrten werden nicht durchgeführt. - Die Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen und -arbeiten wie Catering, Versorgungsdienstleistungen sowie sonstige Dienstleistungen.
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Ausübung der Heilkunde durch angestellte Ärzte und die Erbringung von ärztlichen Service-Leistungen, soweit dies im Rahmen der einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen möglich ist. Hierzu gehören namentlich: a) Bereitstellung von Time-Share-Therapieräumen für Gesundheitsberufe b) Time-Share-Personaldienste für Gesundheitsberufe c) Professioneller Verwaltungsservice für Gesundheitsberufe d) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Betreuung von Betrieben jeder Größe im In- und Ausland e) Ärztliche Betreuung von eigenen Patienten/ Kunden in Fitness- und Freizeitzentren f) Sportmedizienische Tests/ Trainingsbetreuung g) Tauch- und Flugmedizinische Untersuchung h) Betreuung von Fernreisenden (inkl. aller Impfungen), individuelle Zusammenstellung der Reiseapotheke i) Vermittlung ärztlicher Reisebetreuung zu Wasser und zu Land j) Moderation von Gesundheitsreisen (Therapietourismus) k) Medizinische Betreuung von Großveranstaltungen l) Organisation und Überwachung von Untersuchungen bei Verdacht auf Umweltbelastungen m) Beratung und strategische Planung bei biografisch einschneidenden geundheitlichen Veränderungen n) Vermittlung gutachterlicher Stellungnahmen o) Fortbildung für Ärzte und medizinische Berufe p) Handel und Vertrieb von Gesundheitsprodukten einschl. Ex- und Import sowie e-commerce q) Planung, Errichtung und Organisation von Wohnmodellen (>integriertes Wohnen) für Menschen jeden Lebensalters mit (potentiellem) Betreuungsbedarf. Die von der Gesellschaft angebotenen ärztlichen Leistungen müssen von angestellten Ärzten weisungsfrei erbracht werden.
89073 Ulm
Baden-Württemberg -
Ambulante Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen, insbesondere durch die Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII), des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) und des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen und der Tagespflege, teilstationär oder vollstationär.
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