Nickel Fenster GmbH & Co. KG

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Herstellung, Montage und Vertrieb von Fenster- und Fassadenelementen aus Holz und Holz-Aluminium sowie besondere Konstruktionen im Fenster- und Fassadenbau für alle Arten von Bauvorhaben.

Nickel Fenster GmbH & Co. KG
Heinrich-Heine-Straße 82
02943 Weißwasser
Telefon: +49 3576 288410
www.nickel-fenster.net

Amtsgericht Dresden

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Armin Knab

Veröffentlicht: 25.06.2024

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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/541 IN 1009/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nickel Fenster GmbH & Co. KG, Heinrich-Heine-Straße 82, 02943 Weißwasser/O.L., Amtsgericht Dresden , HRA 5174
vertreten durch die Gesellschafterin NF Nickel Fenster Beteiligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Armin Knab

- wurde am 30.08.2024 um 07:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dmp-dd@dmp-solutions.de Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0351 4400740

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 22.10.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 22.10.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Annett Kittner-Treublein
Rechtsanwältin

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