neXus CNC-Technik GmbH
Maschinenbau
Die Entwicklung, Konstruktion und Produktion von Komponenten und Baugruppen aus Metall und Kunststoff.
neXus CNC-Technik GmbH
Egerten 11
74388 Talheim
Telefon:
+49 7133 229983-0
www.nexus-cnc.de
Amtsgericht Heilbronn
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 05.02.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 05.02.2025
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
neXus CNC-Technik GmbH, Egerten 11, 74388 Talheim, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Witt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749579
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LSK - Langhoff und Kollegen, Carl-Heydemann-Ring 55, 18437 Stralsund, Gz.: 785/24 LA
Geschäftszweig: Konstruktion und Produktion von Werkstücken aus Metall und Kunststoff
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2025 um 10:00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Norman Häring
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart
Telefon: 0711 2804393
Telefax: 0711 2804394
Email: [email protected]
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.03.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 22.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters bzw. die Wahl eines Insolvenzverwalters für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung, über die Beauftragung des Verwalters oder der Schuldnerin mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 284 InsO), für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, über die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtshandlungen der Schuldnerin durch den Verwalter (§ 277 InsO), über die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), über die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 278 InsO), über die Rechnungslegung (§§ 270 Abs. 1, 66 InsO) sowie über die in den §§ 157 ff InsO bezeichneten Angelegenheiten: Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens (§ 157 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO) insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder eines Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert; die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§ 162 InsO); die Ermächtigung des Sachwalters zur Prozessführung zur Durchsetzung der Haftung nach den §§ 92 und 93 InsO und der Insolvenzanfechtungsansprüchen sowie alternativ zur vergleichsweisen Erledigung entsprechender Ansprüche durch Abschluss wirtschaftlich sinnvoller Vergleiche wird anberaumt auf
Dienstag, 08.04.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 08.04.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 01.02.2025
Insolvenzverwalter
Norman Häring
Rechtsanwalt
Löffelstr. 44
70597 Stuttgart
Email: [email protected]
Web: teifenbacher.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Die industrielle Fertigung und der Vertrieb von Groß- und Kleinwerkzeugen.
73066 Uhingen
Baden-Württemberg -
- Mess- und Regeltechnik für Schiffbau und ländliche Industrie - Umwelt-Automation-Dienstleistungen - Vermittlung von Waren des täglichen Bedarfs, Konsumgütern, technischen Waren, Baustoffen, Werkzeugen - Bürokommunikation - Service und Vertrieb von Gaswarn- und Gasanalysetechnik - Vertrieb von abflusslosen Sammelgruben.
18069 Rostock
Mecklenburg-Vorpommern -
Herstellung von Installations- und Heizungsanlagen sowie Großhandel in einschlägigen Erzeugnissen
66265 Heusweiler
Saarland -
Die Herstellung von Press- und Spritzformen für Gummi, Kunststoff, Keramik, Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge, Vorrichtungsbau, Lehrenbau sowie Werkezugbau.
66450 Bexbach
Hessen -
Geschäftsgegenstand ist die Ausführung von Elektroanlagen, Wartung von Maschinen und technischen Gegenständen und Objekten, Überholung von Maschinen und Gastronomiegeräten.
30952 Ronnenberg
Niedersachsen -
Der Vertrieb und die Vermietung von mobilen Gegenständen, die Forschung, Entwicklung und Produktentwicklung von Software und Messtechnik sowie den Vertrieb von Lizenzen.
79111 Freiburg
Baden-Württemberg -
Formen- und Werkzeugbau. Technische Spritzgießformen u. a. für Kunstoffprodukte, Autozubehörteile, Funktionsteile für Hersteller von Elektro- und Computergeräten. Stanz- und Biegewerkzeuge für den Einsatz in verschiedensten Industriezweigen, wie Automobil-, Keramische- und metallverarbeitende Industrie.
95679 Waldershof
Bayern -
Dienstleistungsservice für die Prozessindustrie.
85053 Ingolstadt
Bayern -
Herstellung und Vertrieb sowie Handel mit Spaltband und anderen Metallen.
57223 Kreuztal
Nordrhein-Westfalen -
Der Vertrieb von brandschutztechnischen Komponenten, insbesondere das Errichten von Anlagen, insbesondere zur Ansteuerung von Löschanlagen, Löschansteuerung, Branddetektion und Brandmeldeanlagen; das Errichten und Betreiben von technischen Anlagen im stationären Brandschutz, insbesondere Sonderlöschanlagen, Sprinkleranlagen und Hochdrucknebellöschanlagen; die Realisierung von Planungs- und Beratungsleistungen von technischen Anlagen des stationären Brandschutzes; der Vertrieb von brandschutztechnischen Komponenten.
10318 Berlin
Berlin
Zeige 1 - 10 von 540 Ergebnissen
Seite 1 von 41
Wirtschaftsgüter im Bereich Maschinenbau
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Maschinenbau.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.