Nero Pharmaceuticals GmbH
Medizin & Pflege
Handel, Im- und Export, Herstellung, Lagerung, Verarbeitung, Verpackung und der Anbau von Bestandteilen und Produkten aus dem Nahrungs-, pharmazeutischen und landwirtschaftlichen Bereich sowie Vertrieb und Vermarktung dieser Bestandteile und Produkte an Zwischenhändler, Apotheken, Krankenhäuser und Endverbraucher
Nero Pharmaceuticals GmbH
Zur Roddergrube 7
50354 Hürth
www.nero-pharmaceuticals.de
Amtsgericht Köln
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 15.01.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 15.01.2025
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 64975 eingetragenen Nero Pharmaceuticals GmbH, Zur Roddergrube 7, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerald Wiechmann,
Geschäftszweig: Handel, Im- und Export, Herstellung, Lagerung, Verarbeitung, Verpackung und der Anbau von Bestandteilen und Produkten aus dem Nahrungs-, pharmazeutischen und landwirtschaftlichen Bereich sowie der Vertrieb und die Vermarktung dieser Bestandteile und Produkte an Zwischenhändler, Apotheken und Krankenhäuser, Erwerb, Halten und Verwalten, Übernahme von Holding-Funktionen gegenüber erworbenen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter der Nero Pharmaceuticals GmbH & Co. KG
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.01.2025, um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Kaiserstraße 48 a, 50321 Brühl, Telefon: 02232 9934414, Fax: 02232 9934415.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 09.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70e IN 19/24
Amtsgericht Köln, 09.01.2025
Insolvenzverwalter
Sebastian Schmidt
Rechtsanwalt
Kaiserstr. 48a
50321 Brühl
Email: [email protected]
Web: rechtsanwaelte-schmidt.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Beratung auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und die Vermarktung von entsprechenden Dienstleistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens und für sonstige Personen im In- und Ausland,
44329 Dortmund
Nordrhein-Westfalen -
Die Entwicklung von zahnmedizinischen Geräten und Verfahren sowie die Erbringung von zahnmedizinischen Dienstleistungen.
14473 Potsdam
Brandenburg -
Entwicklung und der Vertrieb von Präventions- und Gesundheitsdienstleistungen für Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbände und deren krankenversicherten Arbeitnehmer/Kunden/Mitglieder. Weiterhin der Aufbau und die Umsetzung von gesundheitsrelevanten Maßnahmen wie zum Beispiel Vorträgen/Vortragsreihen, Seminaren oder Workshops.
32423 Minden
Nordrhein-Westfalen -
Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes
47589 Uedem
Nordrhein-Westfalen -
Einrichtung zur Pflege von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere durch Demenzerkrankungen.
48341 Altenberge
Nordrhein-Westfalen -
Die Betreuung und Pflege von Menschen in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld, insbesondere gemäß den Regelungen des SGB V bis SGB XII
44147 Dortmund
Nordrhein-Westfalen -
Betreuung und Pflege von Menschen in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld, insbesondere gemäß den Regelungen des SGB V bis SGB XII
72513 Hettingen
Baden-Württemberg -
Erwerb, Aufbau, Betrieb und Restrukturierung von Intensiv-Pflegediensten, ambulanten Diensten und Einrichtungen des betreuten Wohnens
10589 Berlin
Berlin -
Betrieb eines Heil- und Kur-Institutes in Form einer nach § 30 GewO konzessionierten Krankenanstalt/Klinik; Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen aller Art.
59939 Olsberg
Nordrhein-Westfalen -
Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere durch Tagespflege oder eng mit der Sozialfürsorge verbundene Tätigkeiten, sowie durch den Handel mit Gütern und mit Dienstleistungen im Gesundheitswesen.
13597 Berlin
Berlin
Zeige 1 - 10 von 622 Ergebnissen
Seite 1 von 38
Wirtschaftsgüter im Bereich Medizin & Pflege
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Medizin & Pflege.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.