Naturwissenschaftlich-Technische Akademie, Prof. Dr. Grübler gGmbH, Isny Staatlich anerkannte Fachhochschule und Berufskollegs

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Seidenstr. 12-35
88316 Isny

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Amtsgericht Ravensburg

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Bayern

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 04.07.2024

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20 IN 222/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Naturwissenschaftlich-Technische Akademie, Prof. Dr. Grübler gGmbH, Isny Staatlich anerkannte Fachhochschule und Berufskollegs, Seidenstr. 12-35, 88316 Isny, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Dufner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 620157
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Straße 8, 40474 Düsseldorf, Gz.: 0041-23_DUS
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 01.07.2024 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zur Sachwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Simone Kaldenbach
Friedrichstr. 53, 88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541 954190
Email: skaldenbach@goerg.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.08.2024 bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 12.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 19.08.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 19.08.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Sachwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Die Sachwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 03.07.2024

Insolvenzverwalter

Simone Kaldenbach
Rechtsanwältin

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