Naémi-Wilke-Stift-Verwaltung & Service GmbH

Medizin & Pflege

Die Erbringung von Verwaltungsleistungen (Buchhaltung und Schreibdienst), technische und Hausmeister-Dienste, die Speisen- und Getränkeversorgung sowie die Gebäudeüberwachung und Rezeptionsdienste.

Naémi-Wilke-Stift-Verwaltung & Service GmbH
Dr.-Ayrer-Str. 1
03172 Guben
Telefon: +49 3561 403169
www.naemi-wilke-stift.de

Amtsgericht Cottbus

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 04.12.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 04.12.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naémi-Wilke-Stift-Verwaltung & Service GmbH (HRB 11928 CB), Geschäftszweig: Erbringung von Verwaltungsleistungen (Buchhaltung und Schreibdienst), technische und Hausmeisterdienste, Speise- und Getränkeversorgung sowie die Gebäudeüberwachung und Rezeptionsdienste für ihre Alleingesellschafterin; Dr. Ayrer-Straße 1-4, 03172 Guben, wurde am 01.12.2024, um 09:20 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Sachwalter wird ernannt Herr Rechts-anwalt Dr. Jürgen Erbe, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin. Forderungen der Insol-venzgläubiger sind bis zum 10.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Sachwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 19. Februar 2025, 13:00 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130, 03048 Cottbus) Berichts- und Prüftermin.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters/Sachwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die Eigenverwaltung (§ 270 InsO), gegebenenfalls Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit gemäß § 277 InsO, gegebenenfalls die Aufhebung der Eigenverwaltung; den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Be-schlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 2. Dezember 2024, Az.: 63 IN 315/24

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