MWS Möbelwerke Deutschland GmbH & Co. KG (vorm. hülsta Deutschland GmbH & Co. KG)
Holzbearbeitung & -handel Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Herstellung und Vertrieb von Möbeln jeglicher Art; durchweg gehobene Preisklasse bzw. design-orientierte Formen. Gesamt-Produktionsfläche 150.000 Quadratmeter, Ausstellungshalle ca 6.000 qm.
MWS Möbelwerke Deutschland GmbH & Co. KG (vorm. hülsta Deutschland GmbH & Co. KG)
Karl-Hüls-Str. 1
48703 Stadtlohn
Telefon:
+49 2563 860
www.huelsta.com
Amtsgericht Münster (Westfalen)
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Stefan Hainke
Veröffentlicht: 05.07.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 05.07.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9258 eingetragenen MWS Möbelwerke Deutschland GmbH & Co. KG (vorm. hülsta Deutschland GmbH & Co. KG), Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19701 eingetragene MWS Westfalen Verwaltungs GmbH, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg,
Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster
wird festgestellt, dass das Insolvenzverfahren durch Beschluss vom 1.7.2024 eröffnet worden ist.
Berichts- und Prüfungstermin ist auf Dienstag, 3.9.2024, 9:45 Uhr - Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B - bestimmt worden.
Der Termin dient gleichzeitig auch zur Beschlussfassung der Gläubiger. Auf die im Beschluss vom 1.7.2024 aufgeführten Tagesordnungspunkte wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter beantragt nunmehr mit Schreiben vom 15.8.2024, die Tagesordnung für den vorbezeichneten Berichtstermin um den nachfolgenden Punkt zu ergänzen:
.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem am 1.7.2024 zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs Hülsta abgeschlossenen Sozialplan als Betriebsvereinbarung.
§ 5 der Vereinbarung enthält u.a. die Regelung, dass der Sozialplan unter der auflösenden Bedingung, dass die Gläubigerversammlung seinem Abschluss nicht zustimmt, steht.
Im Übrigen wird auf den Eröffnungsbeschluss vom 1.7.2024 Bezug genommen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Das Schreiben vom 15.8.2024 nebst der Betriebsvereinbarung (Sozialplan) vom 1.7.2024 kann während der Dienstzeiten bei Gericht auch eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
83 IN 15/24
Amtsgericht Münster, 20.08.2024
Insolvenzverwalter
Christoph Morgen
Rechtsanwalt
Hafenplatz 4
48155 Münster
Email: [email protected]
Web: brinkmann-partner.de
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