Musikschule Torsten Drewes GmbH
Forschung & Bildung
Musikschule Torsten Drewes GmbH
Goslarsche Straße 55
38304 Wolfenbüttel
www.musikschule-drewes.de
Amtsgericht Braunschweig
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Niedersachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Torsten Drewes
Veröffentlicht: 23.04.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 23.04.2024
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Ökonom Björn von Gösseln, Kommißstraße 4, 38300 Wolfenbüttel, Tel.: 05331-896 07-0, Fax: 05331-896 07-77.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (15.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.05.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Insolvenzverwalter
Björn Gösseln von
Dipl. Ökonom
Kommißstr. 4
38300 Wolfenbüttel
Email: [email protected]
Web: wilhelm-kollegen.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Durchführung von Bildungs- und Veranstaltungsangeboten.
02785 Olbersdorf
Sachsen -
Die Ausbildung im Gesundheitswesen, Coaching und Weiterbildung
50933 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Die qualifizierende Beschäftigung und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für schwervermittelbare jugendliche und erwachsene Arbeitslose sowie anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte, insbesondere aber Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), sowie für Empfänger von Leistungen nach SGB XII und Menschen mit Behinderungen im Sinne von SGB IX.
61250 Usingen
Hessen -
Die Erwachsenenbildung und Schulungen und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
24536 Neumünster
Schleswig-Holstein -
Die Entwicklung eines Medikaments gegen Autoimmunerkrankungen.
10719 Berlin
Berlin -
Unternehmensberatung, Seminare und Workshops, Mentoring Trainings- und Schulungen, Verkauf von Reisen, Büchern und Sachgegenständen in diesem Umfeld.
97783 Karsbach
Bayern -
Entwicklung, biotechnologische Herstellung und Vertrieb von Biomaterialien; Erbringung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen auf den Gebieten der Molekularbiologie und Biotechnologie in Form von Auftragsforschung und Verbundprojekten sowie Lizenzierung entsprechender Immaterialgüterrechte.
82152 Planegg
Bayern -
Ziel des Unternehmens ist es Körperbehinderten durch Anleitung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung einen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
74343 Sachsenheim
Baden-Württemberg -
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung zur uneingeschränkten Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in Schule, Ausbildung, Beruf und Kultur. Zweck der Gesellschaft ist darüberhinaus die Förderung der Jugendhilfe, des Schutzes der Familie und der Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Schaffung und Durchführung von Projekten, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen und so zu gegenseitiger Bereicherung und Wertschätzung führen, z. B. durch Tandem-Bildung, Gruppenangebote in den Bereichen Spiele, Theater, Musik und Kochen sowie Durchführen von Kulturwerkstätten, Ferienfreizeiten - Vorbeugende und helfende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Jugendhilfe und der Hilfen zur Erziehung - Qualifizierte Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Autismus in allen Bereichen der Bildung (Schule, Berufsschule, Hochschule), die aufgrund ihrer Behinderung eine persönliche Lernassistenz benötigen. Die Gesellschaft achtet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Förderung der Vielfalt, insbesondere der Inklusion in Schule und Freizeit.
25524 Itzehoe
Schleswig-Holstein -
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen und Bildungsprojekten jeglicher Art. Dazu gehört auch die Beratung und Betreuung von Unternehmen und Institutionen, insbesondere in den Bereichen Weiterbildung und Personal sowie die Personalbetreuung, Personalvermittlung, private Arbeitsvermittlung bzw. jedwede Tätigkeiten, die diesen förderlich sind. Dazu gehört die Unterstützung arbeitsloser und arbeitssuchender Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch individuelle und sachgerechte Betreuung und pädagogische Begleitung.
53177 Bonn
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 149 Ergebnissen
Seite 1 von 10
Wirtschaftsgüter im Bereich Forschung & Bildung
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Forschung & Bildung.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.