Mundry Machining GmbH

Büro- & EDV-Dienstleistungen

Programmierdienstleistungen, Fertigungskonzepte, NC-Programmierung, Laufzeit- und Prozessoptimierung, Zeitstudien, 3D messtechnische Dienstleistung, technologische Beratungen, spanabhebende Fertigungsverfahren, digitale Fertigungskonzepte und Technologiecenter.

Mundry Machining GmbH
Oststr. 17
09212 Limbach-Oberfrohna
www.mundry-turbinentechnik.de

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Thomas Mundry

Veröffentlicht: 02.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 02.08.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1406/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundry Machining GmbH, Oststraße 17 A, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34286
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Mundry

ergeht am 06.11.2024 nachfolgende Entscheidung:


1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Programmierleistungen) wird am 06.11.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Christian Heintze
Reichsstraße 46
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 2675870
Telefax: 0371 26758729

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 23.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.02.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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