Multi Asset Portfolio 3 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften

Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften im In- und Ausland.

Multi Asset Portfolio 3 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Deichstraße 9
20459 Hamburg

Amtsgericht Hamburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Hendrik Hjalmar Frederik Böhrnsen

Veröffentlicht: 24.08.2024

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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 227/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 114627 eingetragenen Multi Asset Portfolio 3 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, c/o Oktagon Anlegerverwaltung GmbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181681 eingetragene MAP3 Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) GmbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Hjalmar Frederik Böhrnsen

ist am 22.08.2024, um 16:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 227/24
Amtsgericht Hamburg, 22.08.2024

Insolvenzverwalter

Michael Kuleisa
Rechtsanwalt

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