Mulimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt)

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Büro- & EDV-Dienstleistungen

Handel mit Produkten der Telekommunikations- & Informationstechnologie sowie Unterhaltungselektronik; Austausch von vorgefertigten Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Erweiterungskarten; Installation von System- und Anwendungssoftware, Konfiguration von Systemdateien; Konfiguration von Hardware aus vorgefertigten Modulen sowie Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen; Auswechseln von vorgefertigten Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.; technische Erweiterung durch nachträglichen Einbau von vorgefertigten Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Erweiterungskarten oder Modulerweiterungen; Konfiguration von Netzwerken und Sat-Empfangsanlagen und Einrichtung entsprechenden Software; Vermittlung von Verträgen (Telekommunikation, Strom, Gas, Garantieverlängerungen/-erweiterungen, Leasing, TV, Webhosting, Software, Hardware); Printdesign, Grafik- und Fotobearbeitungen, Audio- und Videoproduktionen; Vermietung von IT-,TK- & TV-Technik

Mulimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt)
Christgrün 10
08543 Pöhl
Telefon: +49 375 88383418
www.msc-zwickau.de

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 05.02.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 05.02.2025

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 2195/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mulimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Stiev Schubert und Robert Kindermann, Christgrün 10, 08543 Pöhl, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28604

ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel mit Produkten der Telekommunikations- & Informationstechnologie sowie Unterhaltungselektronik; Austausch von vorgefertigten Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Erweiterungskarten; Installation von System- und Anwendungssoftware, Konfiguration von Systemdateien; Konfiguration von HArdware aus vorgefertigten Modulen sowie Modultausch, d. h. Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen; Auswechseln von vorgefertigten Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u.a.; technische Erweiterung durch nachträglichen Einbau von vorgefertigten Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Erweiterungskarten oder Modulerweiterungen, Kofiguration von Netzwerken und Sat-Empfangsanlagen und Einrichtung entsprechender Software; Vermittlung von Verträgen (Telekommunikation; Strom, Gas, Garantieverlängerung/-erweiterung, Leasing, TV, Webhosting, Software, Hardware); Printdesign, Grafik- und Fotobearbeitungen, Audio- und Videoproduktionen; Vermietung von IT-, TK- & TV-Technik ) wird am 01.02.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Neuwerk 18
06108 Halle (Saale)
Telefon geschäftlich: 0345 122 767 0
Telefax: 0345 122 767 67

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.03.2025 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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