MTS Bau GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Der Leitungsbau, Kabelbau, Erdarbeiten.

MTS Bau GmbH
Reubacher Str. 28
74599 Wallhausen
Telefon: +49 177 3030306

Amtsgericht Crailsheim

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Baden-Württemberg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 24.10.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 24.10.2024

3 1 IN 111/24

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In dem Verfahren über den Antrag

MTS Bau GmbH, Reubacher Straße 28, 74599 Wallhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Heilermann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 745233
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SKUSA Partners Rechtsanwälte + Steuerberater Partnerschaft mbB, Wehrlestraße 13, 81679 München, Gz.: MP/MP 11733/24
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.10.2024 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO für die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Monate September bis einschließlich November 2024, insbesondere hinsichtlich der Forderungen des vorfinanzierenden Kreditinstitutes Deutsche Bank AG, zuzüglich Zinsen, Kosten und etwaiger von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstattungsfähiger Differenzbeträge in Höhe eines Gesamtvolumens von bis zu 45.000,00 € zu begründen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).



Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.




Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 22.10.2024

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