Möbel Spar GmbH

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Einzelhandel mit Möbeln, Polstermöbeln und Elektrowaren I. und II. Wahl, Restposten und Küchenstudio.

Möbel Spar GmbH
Weißenfelser Straße 10
06259 Braunsbedra

Amtsgericht Halle (Saale)

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Sachsen-Anhalt

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 23.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 23.01.2025

59 IN 528/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möbel Spar GmbH, Weißenfelser Straße 10, 06259 Braunsbedra (AG Stendal, HRB 9976), vertr. d.: 1. Mario Faethe, Paracelsusweg 47, 06217 Merseburg, (Geschäftsführer), 2. Danny Kraft, Rathenaustr. 3, 06249 Mücheln (Geiseltal), (Geschäftsführer), ist am 21.01.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail: [email protected], Internet: www.feigl.biz bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 21.01.2025

Insolvenzverwalter

Constance Rothamel
Rechtsanwältin

FEIGL & ROTHAMEL Rechtsanwälte & Steuerberater

Hansering 5
06108 Halle

Telefon: +49 345 13169950
Email: [email protected]
Web: feigl.biz
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