MK Abbruch und Rückbau GmbH & Co. KG

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

MK Abbruch und Rückbau GmbH & Co. KG
Rietberger Straße 127
33129 Delbrück
www.unternehmensgruppe-mk.de

Amtsgericht Paderborn

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Michel Kaiser

Veröffentlicht: 20.06.2024

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Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 77/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 8466 eingetragenen MK Abbruch und Rückbau GmbH & Co. KG, Rietberger Straße 127, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16468 eingetragene MK Verwaltungs GmbH, Rietberger Straße 127, 33129 Delbrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michel Kaiser, Rietberger Straße 127, 33129 Delbrück, ist am 19.06.2024, um 13:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestr. 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 77/24
Amtsgericht Paderborn, 19.06.2024

Insolvenzverwalter

Martin Schmidt
Rechtsanwalt

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