MHG Systems GmbH
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Immobilien Handwerksbetriebe
Vertrieb von Fertighäusern, Tiny Häusern, Modulhäusern, Terrassen, Fenstern, Küchen, Umzäunungen sowie Solar- und Photovoltaikanlagen, nebst deren Errichtung und Montage, Großhandel für Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen.
MHG Systems GmbH
Bürgermeister-Kunz-Straße 13
64646 Heppenheim
modulhaustraum.de
Amtsgericht Darmstadt
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Mateo Sudar
Veröffentlicht: 02.08.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 02.08.2024
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241-26869-0, Fax: 06241-26869-100, E-Mail: [email protected].
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.07.2024
Insolvenzverwalter
Björn Rechel
Rechtsanwalt
Alzeyer Str. 31
67549 Worms
Email: [email protected]
Web: kanzlei-bgh.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus den Branchen
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Die Beratung in Immobilienangelegenheiten insbesondere zur Verwaltung, Vermietung und Entwicklung
13465 Berlin
Berlin -
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Merchandising für Baumärkte.
36369 Lautertal
Hessen -
Der Groß- und Einzelhandel mit genehmigungsfreien Gütern, im Besonderen Restposten, Lebensmittel, Genussmittel und Getränke, Verpackungsmaterial, der Großhandel mit Baustoffen und Maschinen sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen / Transportern bis 3,5 t.
10827 Berlin
Berlin -
Vermittlung von Aufträgen für Schmuck, Textilien und Freizeitbekleidung, insbesondere Badeanzüge, der Großhandel damit für eigene und fremde Rechnung, Beteiligung an Unternehmungen ähnlicher Art und Betrieb von Filialen sowie Beteiligung an einer GmbH & Co. KG als Gesellschafterin.
80799 München
Bayern -
Bau- oder Bauberatungsleistungen sowie die Verwaltung von Immobilien und alle damit verbundenen Tätigkeiten. Ein weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Utnernehmen, insbesondere als Gesellschafterin an diversen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung. Unternehmensgegenstand sind ferner erlaubnisflichtige Tätigkeiten nach § 34c Abs. (1) Satz 1 Nrn. 1 und 3b der Gewerbeordnung.
21079 Hamburg
Hamburg -
Handel mit Handelsware im "non-food"-Bereich (weiße Ware = Haushaltsgeräte, braune Ware = Unterhaltungselektronik; etc.).
59494 Soest
Nordrhein-Westfalen -
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Vermietung und Verpachtung, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Projektierung und Erstellung von Immobilienprojekten zum Verkauf an Investoren.
68165 Mannheim
Baden-Württemberg -
Ausführung sämtlicher Arbeiten gemäß dem Berufsbild des Maler- und Lackiererhandwerks, einschließlich aller hiermit zusammenhängender Geschäfte. Weiterhin Handel mit Baustoffen und Werkzeugen sowie Vermittlung von handwerklichen und sonstigen Dienstleistungen.
45468 Mülheim
Nordrhein-Westfalen -
Gegenstand der GmbH ist Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen aller Art und sämtlichen Artikeln für Haus, Heim und Garten sowie die Vermietung von Baugeräten und Transportfahrzeugen.
37434 Rhumspringe
Niedersachsen -
Durchführung von Elektroarbeiten und Montagearbeiten jeglicher Art, unter anderem die Installation von Stromspeichern und Energiesystemen, sowie alle damit im Zusammenhang zu erbringenden Beratungs- und Serviceleistungen, Vertrieb von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nicht nach dem KWG, KAGB und nach der GewO.
04279 Leipzig
Sachsen
Zeige 1 - 10 von 3416 Ergebnissen
Seite 1 von 190
Wirtschaftsgüter im Bereich Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel, Immobilien, Handwerksbetriebe
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel, Immobilien, Handwerksbetriebe.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.