Medien Verlags GmbH Dresden

Druck & Verlag

Verlagsgeschäfte sowie andere Geschäfte des Medienbereiches, insbesondere Herstellung von Zeitschriften, Broschüren und Büchern.

Medien Verlags GmbH Dresden
Schweriner Straße 48
01067 Dresden
Telefon: +49 351 807210
www.dresdner.nu

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Amtsgericht Dresden

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Jana Hildegard Betscher

Veröffentlicht: 31.08.2024

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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1328/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Medien Verlags GmbH Dresden, Schweriner Straße 48, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 1779
vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Hildegard Betscher
- wurde am 28.08.2024 um 19.50 Uhr Mirko Lehnert, c/o Schiebe und Collegen Judeichstraße 6, 01099 Dresden, Email geschäftlich dresden@schiebe.de, Telefax 0351 2644 179 9, Website www.schiebe.de, Telefon geschäftlich 0351 2644 179 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

- wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.


Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Insolvenzverwalter

Mirko Lehnert
Rechtsanwalt

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