me energy GmbH

Automobil & Bikes Energie & Umwelt

Die Entwicklung, Fertigung, Betrieb und der Vertrieb von Ladesystemen insbesondere für Elektrofahrzeuge.

me energy GmbH
Schmiedestraße 2
15745 Wildau
Telefon: +49 3375 529620
www.meenergy.earth

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Amtsgericht Cottbus

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 04.08.2024

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der me energy GmbH, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau, wurde am 01.08.2024, um 09:10 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung wird angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt.
Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Sachwalters und der Insolvenzschuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 2. Oktober 2024, 10.30 Uhr, Saal 030, Thiemstraße 130 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen bzw. im Falle des Scheiterns der Verhandlungen über eine Ausproduktion oder die Einstellung des Geschäftsbetriebes; die Eigenverwaltung (§ 270 InsO), gegebenenfalls Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit gemäß § 277 InsO, gegebenenfalls die Aufhebung der Eigenverwaltung; den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 1. August 2024, Az.: 63 IN 188/24

Insolvenzverwalter

Sven Kirchner
Rechtsanwalt

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