MD Fliesen GmbH

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Groß- und Einzelhandel sowie Im- und Export von Fliesen, Platten, Mosaiksteinen und darüber hinaus die Montagearbeiten, Gestaltungen und Verlegearbeiten dazu.

MD Fliesen GmbH
Industriestraße 7
63165 Mühlheim

Amtsgericht Offenbach am Main

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Muhedin Dazdarevic

Veröffentlicht: 17.07.2024

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Amtsgericht Offenbach am Main
15.07.2024
- Insolvenzgericht -8 IN 182/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

MD Fliesen GmbH, Industriestraße 7, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 52186),
vertreten durch: Muhedin Dazdarevic, An der Weingartsweide 8, 63543 Neuberg, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Harald Munk, Zum Fliegerhorst 1320, 63526 Erlensee,

wird heute um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Clemens Ott, Herrnstraße 53, D 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069 / 45 00 34 - 0, Fax: 069 / 45 00 34 - 333.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.


Amtsgericht Offenbach am Main, den 15.07.2024

Insolvenzverwalter

Clemens Ott
Rechtsanwalt

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