MCC Cabling & Coating GmbH

Bauunternehmen

Die Oberflächenversiegelung mit keim- und virenabtötenden Substanzen sowie damit verbundene Desinfektionsarbeiten einschließlich des Verkaufs und Vertriebs von keim- und virentötenden Mitteln sowie alle zur Förderung dieses Gesellschaftszwecks geeigneten Handlungen. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft weitere sonstige Dienstleitsungen, u. a. Hausmeistertätigkeiten und Kleintransporte bis 3,5 t (z. B. Umzüge). Ferner erbringt die Gesellschaft Tiefbauarbeiten, Kabelverlegung, Erdtransporte, Ausschachten, Rollierungsarbeiten, Ausheben von Gräben, Baggerarbeiten, Abbrucharbeiten, einfache Planierungen, Erdkabelverlegung, Glasfaserkabelverlegung, Leerrohr verlegen sowie dazugehörige Arbeiten im Sinne des ordentlichen Rückbaus zum Wiederverschluss, sowie alle zur Förderung dieses Gesellschaftszwecks geeigneten Handlungen. Gegenstand des Unternehmens sind außerdem Erdbewegungsarbeiten, Pipelineverlegungen, Waldwegebefestigungen. Wiederherstellen von Straßenbelägen in Verbindung mit vorausgegangenen selbst durchgeführten Tiefbaumaßnahmen (etwa wenn eine Straße gequert werden musste) und das Anlegen von befahrbaren Wegen, Plätzen und Parkflächen im Zusammenhang mit (landschafts-) gärtnerisch geprägten Anlagen, sowie alle zur Förderung dieses Gesellschaftszwecks geeigneten Handlungen.

MCC Cabling & Coating GmbH
Lorenz-Schott-Str. 5
55252 Mainz-Kastel
Telefon: +49 6134 6017111
www.mcc-cabling.de

Amtsgericht Wiesbaden

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 10.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 10.11.2024

10 IN 470/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MCC Cabling & Coating GmbH, Lorenz-Schott-Straße 5, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 32024), ist am 08.11.2024 um 10:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas von Römer, fluck | von römer | rechtsanwälte, Walkmühlstr. 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611 732 99 60, Fax: 0611 732 99 6111, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 08.11.2024

Insolvenzverwalter

Andreas von Römer
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