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Amtsgericht Köln

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Bayern

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Matthias Bleinroth

Veröffentlicht: 21.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 21.09.2024

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 257/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 263512 eingetragenen Mantaro GmbH, Friedrichstraße 22, 80801 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Bleinroth, Friedrichstraße 22, 80801 München ist am 18.09.2024, um 15:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 257/24
Amtsgericht Köln, 18.09.2024

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