Manfred Schüler & Sohn GbR
Transport & Logistik
Manfred Schüler & Sohn GbR
Bierweg 2
99958 Tonna
Amtsgericht Erfurt
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Thüringen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Manfred Schüler, Steffen
Veröffentlicht: 03.04.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 03.04.2024
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Schüler & Sohn GbR, Bierweg 2, 99958 Tonna, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Manfred Schüler und Steffen Schüler
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte INNOVATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Gz.: 20231207
|
1. Das am 14.12.2023 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2024 um 11.10 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt André Rombach
Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 73065-0
Telefax: 0361 7312344
Email: [email protected]
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.05.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 04.06.2024, 11:00 Uhr,
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 04.06.2024, 11:00 Uhr,
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 01.04.2024
Insolvenzverwalter
André Rombach
Rechtsanwalt
Hirschlachufer 11
99084 Erfurt
Email: [email protected]
Web: rombach-rechtsanwaelte.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Beratungsdienstleistungen im Logistiksektor, Analyse- und Beratungsdienstleistungen für Gesellschaften mit personalintensiven Logistikprozessen, Personalvermittlung, unternehmensbezogene Dienstleistungen, namentlich die Durchführung von Verlagerungen von Unternehmens- und Geschäftsbereichen, Unternehmensberatung, Personalmanagementberatung, Personalberatung sowie die Übernahme von Arbeiten, Planungen, Ausführungen von Werkverträgen, Transportdienstleistungen, Flughafenabfertigungsarbeiten
64331 Weiterstadt
Hessen -
Erbringen von logistischen Dienstleistungen jeder Art, vor allem Transporte mit diversen Verkehrsträgern (See-, Land-, Luft, Bahn, Multimodal) zu organisieren, zu übernehmen oder zu vermitteln, Lagerung organisieren und vermitteln, Abfertigung von transportbegleitenden Dokumenten, Brokerleistungen im Bereich Zollabfertigung im In- und Ausland, Projektspedition samt Besorgen von Genehmigungen, Beratung im Bereich Außenhandel und Transport mit Schwerpunkt Russland und ehemaliger GUS-Staaten. Import- und Export von Waren aller Art, insbesondere von medizinischen Ausrüstungen, Geräten und Zubehör, Baumaterialien und Baustoffen, Industrieausrüstungen und Ersatzteile sowie Lebensmittel und Verbrauchergütern. Filialen bestehen in Riga/Lettland, Vilnius/Litauen, St. Petersburg u. Moskau/Russland.
40549 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Personenbeförderung durch Taxi und Mietwägen, Kranken- und Behindertentransporte, Durchführung von Kurierfahrten, Personenbeförderung zu Flughäfen und sonstigen Verkehrsanschlüssen, Materialtransporte.
67059 Ludwigshafen a. Rhein
Rheinland-Pfalz -
Erbringung von Dienstleistungen aller Art in der Holz- und Güterlogistik, insbesondere der Betrieb eines Güterbahnhofs.
95703 Plößberg
Bayern -
Gegenstand sind Transportdienstleistungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
49134 Wallenhorst
Niedersachsen -
Auto-, Autoteile und Reifenhandel, Transport und Kurierservice.
74564 Crailsheim
Baden-Württemberg -
Vermittlung, Koordinierung und Durchführung von Transport, Lagerung und Umschlag von Gütern und Waren aller Art.
63801 Kleinostheim
Bayern -
Die Durchführung von nationalen und internationalen Transporten von gekühlten und ungekühlten Waren und Gütern aller Art sowie von Paket und Briefsendungen und die Vermittlung von Transporten.
40549 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Logistische Dienstleistungen (z.Bsp. das Be- und Entladen von Containern), Kommissionierung, Displaybau und Beratungen. Das Entladen und Sortieren von Waren aus Containern ist das Spezialgebiet.
22089 Hamburg
Hamburg -
Das Betreiben einer Spedition mit dem Transport von Waren aller Art.
42107 Wuppertal
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 558 Ergebnissen
Seite 1 von 29
Wirtschaftsgüter im Bereich Transport & Logistik
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Transport & Logistik.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.