MAH Management Academy Heidelberg gGmbH
Forschung & Bildung
Wir entwickeln Weiterbildungsformate im Rahmen des lebenslangen Lernens auf höchstem Qualitätsniveau zur Umsetzung unserer Vision und einhergehendem Wohlstandserhalt. Das Angebot umfasst unser Joint International Certificate Program mit Cornell University (Ivy- League), USA, ein Young Adults & Youth – YAY Programm im Heidelberger Schloss mit Essay Wettbewerb und Mentoringprogramm, Talent-Seminare für Masterstudenten im Bereich M&A / Corporate Finance sowie Executive-Seminare, das jährlich stattfindende MAH Academy Heidelberger Schloss Symposium die MAH Grand Academy, vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Fachkurse, sowie maßgeschneiderte Weiterbildungskonzepte für Unternehmen und Institutionen."
MAH Management Academy Heidelberg gGmbH
Heidelberger Straße 104
69115 Heidelberg
Telefon:
06221 7169890
www.mah-hd.de/
Amtsgericht Heidelberg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Mathias Ernst und Claudia Seitz-Ernst
Veröffentlicht: 06.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 06.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAH Management Academy Heidelberg gGmbH, Bergheimer Straße 104, 69115 Heidelberg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Ernst und Claudia Seitz-Ernst Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705253 - Schuldnerin 1.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19.11.2024 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Hofherr Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg Telefon: 06221/91180 Telefax: 06221/911889
3.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.Seite 5
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der In-
solvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die An-
meldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungs-
weg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg er-
reichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zu-
stimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen
Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sol-
len die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. So-
fern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elek-
tronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des
Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4.
Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 13.02.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forde-
rung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen
Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Wider-
spruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal
(www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich
auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhalts-
zahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustim-
mung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbeson-
dere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweg-Seite 6
licher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Un-
ternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen die-
nen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder auf-
genommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder
zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag ge-
schlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.02.2025,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
23.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts nie-
dergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzver-
walter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste-
hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,
nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzu-
nehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach
§ 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173
ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten aus-
ländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese er-
folgt durch das Insolvenzgericht.Seite 7
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentli-
chung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens
wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des In-
solvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem
ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen
die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt-
liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist
nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrie-
ben.Seite 8
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 19.11.2024
Insolvenzverwalter
Stefan Hofherr
Rechtsanwalt
Blumenstr. 17
69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Web: wellensiek.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Durchführung von Bildungs- und Veranstaltungsangeboten.
02785 Olbersdorf
Sachsen -
Die Ausbildung im Gesundheitswesen, Coaching und Weiterbildung
50933 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Die qualifizierende Beschäftigung und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für schwervermittelbare jugendliche und erwachsene Arbeitslose sowie anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte, insbesondere aber Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), sowie für Empfänger von Leistungen nach SGB XII und Menschen mit Behinderungen im Sinne von SGB IX.
61250 Usingen
Hessen -
Die Erwachsenenbildung und Schulungen und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
24536 Neumünster
Schleswig-Holstein -
Die Entwicklung eines Medikaments gegen Autoimmunerkrankungen.
10719 Berlin
Berlin -
Unternehmensberatung, Seminare und Workshops, Mentoring Trainings- und Schulungen, Verkauf von Reisen, Büchern und Sachgegenständen in diesem Umfeld.
97783 Karsbach
Bayern -
Entwicklung, biotechnologische Herstellung und Vertrieb von Biomaterialien; Erbringung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen auf den Gebieten der Molekularbiologie und Biotechnologie in Form von Auftragsforschung und Verbundprojekten sowie Lizenzierung entsprechender Immaterialgüterrechte.
82152 Planegg
Bayern -
Ziel des Unternehmens ist es Körperbehinderten durch Anleitung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung einen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
74343 Sachsenheim
Baden-Württemberg -
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung zur uneingeschränkten Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in Schule, Ausbildung, Beruf und Kultur. Zweck der Gesellschaft ist darüberhinaus die Förderung der Jugendhilfe, des Schutzes der Familie und der Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Schaffung und Durchführung von Projekten, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen und so zu gegenseitiger Bereicherung und Wertschätzung führen, z. B. durch Tandem-Bildung, Gruppenangebote in den Bereichen Spiele, Theater, Musik und Kochen sowie Durchführen von Kulturwerkstätten, Ferienfreizeiten - Vorbeugende und helfende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Jugendhilfe und der Hilfen zur Erziehung - Qualifizierte Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Autismus in allen Bereichen der Bildung (Schule, Berufsschule, Hochschule), die aufgrund ihrer Behinderung eine persönliche Lernassistenz benötigen. Die Gesellschaft achtet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Förderung der Vielfalt, insbesondere der Inklusion in Schule und Freizeit.
25524 Itzehoe
Schleswig-Holstein -
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen und Bildungsprojekten jeglicher Art. Dazu gehört auch die Beratung und Betreuung von Unternehmen und Institutionen, insbesondere in den Bereichen Weiterbildung und Personal sowie die Personalbetreuung, Personalvermittlung, private Arbeitsvermittlung bzw. jedwede Tätigkeiten, die diesen förderlich sind. Dazu gehört die Unterstützung arbeitsloser und arbeitssuchender Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch individuelle und sachgerechte Betreuung und pädagogische Begleitung.
53177 Bonn
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 149 Ergebnissen
Seite 1 von 10
Wirtschaftsgüter im Bereich Forschung & Bildung
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Forschung & Bildung.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.