Mäusezähnchen UG (haftungsbeschränkt)

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Einzelhandel für Kinderbekleidung sowie für Kinderbedarf

Mäusezähnchen UG (haftungsbeschränkt)
Königstraße 2 a
08233 Treuen
Telefon: 037468 582373
www.maeuse-zaehnchen.de/

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Steffi Bienert

Veröffentlicht: 11.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 11.09.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 205 IN 1408/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mäusezähnchen UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GFin Steffi Bienert, Königstraße 2 a, 08233 Treuen, Amtsgericht Chemnitz, HRB 32580
vertreten durch die Geschäftsführerin Steffi Bienert

ergeht am 06.09.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Einzelhandel für Kinderbekleidung sowie für Kinderbedarf) wird am 06.09.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
L.-F.-Schönherr-Straße 32
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 279570
Telefax: 03741 279571
Email geschäftlich: [email protected]

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 25.10.2024 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.12.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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