Maag GmbH
Maschinenbau Handwerksbetriebe
Zulieferer und Hersteller von Präzisionsdreh- und Frästeilen, Vorrichtungen und Werkzeugen für die Maschinen- und Apparateindustrie
Maag GmbH
Industriestraße 15
74909 Meckesheim
Telefon:
06226 92270
maag-gmbh.de/
Amtsgericht Heidelberg
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Nachlasspfleger Dr. Patrick Keinert
Veröffentlicht: 16.07.2024
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Maag GmbH, Industriestraße 15, 74909 Meckesheim, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Maag, verstorben am 04.05.2024, dieser vertreten durch den Nachlasspfleger Dr. Patrick Keinert, Bahnhofstraße 27, 69151 Neckargemünd, Gz.: 24/427-Erb PK
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341537
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Beschluss vom 15.07.2024 (AS 16) wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO berichtigt.
Das Sterbedatum des Geschäftsführers der Schuldnerin lautet richtig:
Werner Maag, verstorben am 04.05.2024
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 19.08.2024
Insolvenzverwalter
Katrin Kühne
Rechtsanwältin
Hermsheimer Str. 3
68163 Mannheim
Email: mannheim@hendriock.de
Web: hendriock.de
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