M.G.S. "Bau-Handels" GmbH

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Handel mit Baumaterial und Baustoffen, Herstellung und Handel mit Fertigmörtel und Fertigbeton, Herstellung von Betonerzeugnissen, Recycling von Bauschutt und Baumaterial, Baumaschinenleistungen sowie der Verkauf und Verleih von Baumaschinen und Werkzeugen

M.G.S. "Bau-Handels" GmbH
Alte Thalheimer Straße 20
09235 Burkhardtsdorf OT Meinersdorf
Telefon: (03721) 85392

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 13.07.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.07.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1980/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.G.S. "Bau-Handels" GmbH, vertr.d.d. GF Alte Thalheimer Straße 20, 09235 Burkhardtsdorf OT Meinersdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 14898
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Grabowski

ergeht am 11.07.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel mit Baumaterialien) wird am 11.07.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: [email protected]
Website: www.sanierungskultur.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 30.08.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 11.10.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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