Ludwig Becker elektronische Informationssysteme GmbH

Büro- & EDV-Dienstleistungen Medizin & Pflege

An- und Verkauf sowie Installationen von elektronischen Informationssystemen insbesondere für Blinde sowie Softwareschulungen und ähnliche Tätigkeiten.

Ludwig Becker elektronische Informationssysteme GmbH
Rotenhainer Str. 9
57647 Enspel
Telefon: +49 2661 9173211
www.l-becker.de

Amtsgericht Montabaur

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Andrea Steinebach, Ludwig Becker

Veröffentlicht: 13.10.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.10.2024

14 IN 160/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ludwig Becker elektronische Informationssysteme GmbH, Rotenhainer Straße 9, 57647 Enspel (AG Montabaur, HRB 23057), vertr. d.: Andrea Steinebach, GF d.Ludwig Becker elektr.Informationssysteme GmbH, Rotenhainer Straße 9, 57647 Enspel, (Geschäftsführerin), ist am 11.10.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Arne Löser, c/o Prof. Dr. Dr. Schmidt IV RAe Partnerschaft mbB, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 28, 56073 Koblenz, Tel.: 0261 953435-0, Fax: 0261 953435-29, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 11.10.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

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