Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Maler- und Lackiererarbeiten jeglicher Art, Fassadensanierung, Bau von Wärmedämmverbundsystemen

Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH
Schillerstraße 25
12529 Schönefeld
Telefon: +49 3379 5828282
www.lorenz-fassadensanierung.de

Amtsgericht Cottbus

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Sascha Lorenz

Veröffentlicht: 04.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 04.09.2024

In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10642 CB), Geschäftszweig: Maler- und Lackiererarbeiten jeglicher Art, Fassadensanierung, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Lorenz, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld,
ist heute, am 02.09.2024, um 08.32 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 301/24

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