LFC Solutions GmbH

Architekten & Planungsbüros

LFC Solutions GmbH
Boschstr. 14
48683 Ahaus
www.lfc.solutions

Amtsgericht Münster (Westfalen)

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Donald Fiefeck

Veröffentlicht: 12.06.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 12.06.2024

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 32/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19374 eingetragenen LFC Solutions GmbH, Boschstr. 14, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Donald Fiefeck, Eschenweg 25, 23948 Klütz

Geschäftszweig: Tätigkeit im Gesundheitswesen u.a.


ist am 11.06.2024, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2 - 4, 48712 Gescher bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

79 IN 32/24
Amtsgericht Münster, 11.06.2024

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