Leichtwerk AG

Maschinenbau Forschung & Bildung Automobil & Bikes Energie & Umwelt

Technologien und Produkte für Leichtbaustrukturen. Schwerpunkte liegen im Flugzeugbau, bei Windkraftanlagen, Hochgeschwindigkeitszügen, im Automobilbau und in Forschungsanlagen.

Leichtwerk AG
Hermann-Blenk-Straße 38
38108 Braunschweig
Telefon: +49 531 245405-0
www.leichtwerk.de/index.html

Amtsgericht Braunschweig

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Vorstandsmitglieder: Dr. Reiner Kickert, Dr. Martin Pietrek

Veröffentlicht: 25.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 25.08.2024

274 IN 245/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Leichtwerk AG, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202059), vertreten durch die Vorstandsmitglieder: 1. Dr. Reiner Kickert, Friedensallee 37, 38104 Braunschweig; 2. Dr. Martin Pietrek, Leonhardstraße 31a, 38102 Braunschweig, ist am 23.08.2024 um 11:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 23.08.2024

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