Lecubbetech GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

der Bau von Gebäuden und Häusern, Kauf und Verkauf von Immobilien, Elektroinstallation und -wartung, Konstruktion und Montage von Elektrizitätsanlagen (Nieder-, Mittel- und Hochspannung), Herstellung und Montage metallischer Konstruktionen, Schweißen, Ausleihe von Personal, Telekommunikationstechnik, Bauwesen, Topographie, Arbeiten für die Stadtverwaltung, Instandhaltung und Straßenbau, Asphaltierung, Vermietung von Baumaschinen, Ankauf, Verkauf und Vermietung von Fahrzeugen, Arbeiten in großer Höhe.

Lecubbetech GmbH
Auf Mühlenfeld 5
52396 Heimbach
www.lecubbetch.com

Amtsgericht Aachen

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Armando Ilbanez de Mingo

Veröffentlicht: 01.09.2024

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Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 149/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8695 eingetragenen Lecubbetech GmbH, Auf Mühlenfeld 5, 52396 Heimbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Armando Ilbanez de Mingo ,

Geschäftszweig: Bau von Gebäuden und Häusern, Kauf u. Verkauf von Immobilien


ist am 30.08.2024, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 149/24
Amtsgericht Aachen, 30.08.2024

Insolvenzverwalter

Jochen Müller
Rechtsanwalt

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.