Leckerchen24 GmbH

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Agrar & Tiere

Der Handel mit Tierfutter und Tierartikeln aller Art, sowohl online als auch stationär und alle damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten

Leckerchen24 GmbH
Rothenbaumchaussee 17
20148 Hamburg
Telefon: +49 40 41423244
www.leckerchen24.de

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Amtsgericht Hamburg

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn André Bichler

Veröffentlicht: 23.08.2024

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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 307/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135947 eingetragenen Leckerchen24 GmbH, Rothenbaumchaussee 17, 20148 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Bichler,

Geschäftszweig: Gegenstand d. Unternehmens ist d. Handel m. Tierfutter u. Tierartikeln aller Art, sowohl online als auch stationär und alle damit in Zusammenh. stehenden Aktivitäten u.s.w.


ist am 21.08.2024, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 307/24
Amtsgericht Hamburg, 21.08.2024

Insolvenzverwalter

Peter-Alexander Borchardt
Rechtsanwalt

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.