Lebenswelten Verwaltungs GmbH

Immobilien

Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand die Verwertung von Grundstücken, insbesondere der Erwerb von unbebauten Grundstücken, die Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern, Eigentumsanlagen und sonstigen gewerblichen Objekten, Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum und deren Verkauf sowie der Erwerb von bebauten Grundstücken, Modernisierung der Häuser, Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum und deren eventuellen Verkauf oder die Erzielung von Mieteinkünften daraus und die Vermietung und Verwaltung von eigenem Grundbesitz.

Lebenswelten Verwaltungs GmbH
Bergische Landstr. 82 a
51375 Leverkusen
Telefon: +49 2102 91940

Amtsgericht Düsseldorf

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 02.02.2025

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 02.02.2025

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 18/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110203 eingetragenen Lebenswelten Verwaltungs GmbH, Bergische Landstraße 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, und Herrn Alexander Schmitz, und Herrn Dr. Thomas Götzen, ist am 30.01.2025, um 17:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

502 IN 18/25
Amtsgericht Düsseldorf, 30.01.2025

Insolvenzverwalter

Uwe Paul
Rechtsanwalt

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Hinweis
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