Laumann GmbH & Co.KG

Stahl & Metall Maschinenbau Handwerksbetriebe

Schlosserei und allgemeiner Metallbau, Maschinen- und Anlagenbau

Laumann GmbH & Co.KG
Rodder Str. 42
48477 Hörstel
Telefon: +49 5459 8019-0
www.h-laumann.de

Amtsgericht Münster (Westfalen)

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 05.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 05.01.2025

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1018/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4293 eingetragenen
Laumann GmbH & Co.KG, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts
Steinfurt unter HRB 5950 eingetragene Laumann Verwaltungs-und Beteiligungs
GmbH , Rodder Str. 42, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Frau Claudia Börgel, Rodder Str. 42, 48477 Hörstel,

wird heute, am 20.12.2024, um 09:40 Uhr, die vorläufige Eigenverwaltung
angeordnet (§ 270b InsO). Die Schuldnerin wird ermächtigt unter Aufsicht eines
Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36,
48282 Emsdetten, Telefon: 02572/875-0, Fax: 0257287536 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme
werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen
Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort
Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen
Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.

Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der
Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den
erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und
durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die
Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als
Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein
nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und
welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des
Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen sechs Wochen vollständig
erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
85 IN 1018/24
Amtsgericht Münster, 03.01.2025

Insolvenzverwalter

Dirk Hofschulte
Rechtsanwalt

ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kirchstr. 36
48282 Emsdetten

Telefon: +49 2572 8750
Email: [email protected]
Web: alpmann-froehlich.de
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