Laukien Verwaltung GmbH
Immobilien
die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien sowie der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen und Immobilien
Laukien Verwaltung GmbH
Borsigstr. 23
24145 Kiel
Telefon:
+49 431 71870
www.laukien.de
Amtsgericht Kiel
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Schleswig-Holstein
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 18.01.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 18.01.2025
In dem Verfahren über den Antrag der Firma
Laukien Verwaltung GmbH, Borsigstraße 23, 24145 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Epperlein
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 4308 KI
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 16.01.2025 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Schwedenkai 1, 24103 Kiel, Telefon: 0431 908665-0, Telefax: 0431 908665-99.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 16.01.2025
Insolvenzverwalter
Tjark Thies
Rechtsanwalt
Schwedenkai 1
24103 Kiel
Email: [email protected]
Web: reimer-rae.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Projektierung, Planung und Verkauf von Immobilien.
75217 Birkenfeld
Baden-Württemberg -
Entwicklung und Bebauung, die Verwaltung, der Kauf und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind. auch die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
63452 Hanau
Hessen -
Verwalten von Immobilien, Beteiligungen an anderen Gesellschaften und anderen Finanzanlagen.
99869 Nessetal
Thüringen -
An- und Verkauf von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung, Vermittlung von und Handel mit Immobilien, insbesondere Sanierung, Umbau und Veräußerung, nicht jedoch Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung
Bad Reichenhall
Bayern -
Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
63165 Mühlheim
Hessen -
Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, die ihrerseits Immobilien verwalten.
63263 Neu-Isenburg
Hessen -
a) die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, b) die Vornahme von Hausverwaltungstätigkeiten in den Bereichen Mietverwaltung, Wohnungs- wie Sondereigentumsverwaltung, ferner die Abrechnung im Mieterstrommodell, sowie auch Wärme- und Stromlieferverträge nebst deren Abrechnung, c) der Erwerb von Grundstücken und deren Bebauung, die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung und die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung, d) die Entwicklung von Energiesparkonzepten für Immobilien und deren Umfeld, sowie die Vornahme von Effizienzprojekten, e) die energetische Aufwertung von Gebäuden für Dritte durch Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen, f) die Durchführung von Energiesparprojekten, sowie die energetische Aufwertung von Gebäuden, g) der Betrieb von Blockheizkraftwerken, Solarthermie- und Photovoltaikanlagen zur Versorgung von Gebäuden mit Strom und Wärme, h) die Vermittlung von Immobiliardarlehen, einschließlich öffentlichen Förderkrediten und Krediten zur energetischen Sanierung, sowie von Verbraucherdarlehen.
51491 Overath
Nordrhein-Westfalen -
Das Erwerben, das Halten und Verwalten von Grundbesitz.
40211 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Vermietung und Verkauf von Grundstücken.
50678 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Vermietung und Verpachtung von Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens.
64668 Rimbach
Hessen
Zeige 1 - 10 von 1187 Ergebnissen
Seite 1 von 74
Wirtschaftsgüter im Bereich Immobilien
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Immobilien.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.