Landgenuss UG (haftungsbeschränkt)

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Landgenuss UG (haftungsbeschränkt)
Moselbruchweg 11
01609 Röderaue

Amtsgericht Dresden

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Manuela Wamser

Veröffentlicht: 23.02.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 23.02.2024

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/561 IN 135/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landgenuss UG (haftungsbeschränkt), Moselbruchweg 11, 01609 Röderaue, Amtsgericht Dresden , HRB 38045
vertreten durch die Geschäftsführerin Manuela Wamser

ergeht am 30.04.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. 2.
Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 30.04.2024 um 20:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein dmp solutions GbR Königsbrücker Straße 61 01099 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 4400740 Telefax: 0351 4400751 Email geschäftlich: [email protected] Website: www.dmp-solutions.de
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bestellt. 3. 4.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 11.06.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6.
Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.07.2024 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

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