KWARTIER GmbH & Co. KG

Immobilien

Investition, Verwaltung und Desinvestition ihrer Mittel in Immobilien und Immobiliengesellschaften zum Nutzen der Gesellschafter.

KWARTIER GmbH & Co. KG
Gürzenichstr. 21
50667 Köln

Amtsgericht Köln

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 07.11.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 07.11.2024

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 339/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 32862 eingetragenen KWARTIER GmbH & Co. KG, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81879 eingetragene Siebenburgen Verwaltungs GmbH, Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Bodamer, Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, ist am 04.11.2024, um 08:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70k IN 339/24
Amtsgericht Köln, 04.11.2024

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