Kuphal Internationale Spedition und Lagerei GmbH & Co. KG
Transport & Logistik
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Speditions- und Lagerhausgeschäften mit den Schwerpunkten: a) Abfertigungsspedition und Lagerei b) Güternah- und Fernverkehr einschließlich Frachtvermittlung c) Transport von Handelsmöbeln und Zwischenlagerung, Umzugsverkehr mit und ohne Verpacken des Umzugsgutes
Kuphal Internationale Spedition und Lagerei GmbH & Co. KG
Präsidentenstr. 77 a
16816 Neuruppin
Telefon:
+49 3391 398061
www.spedition-kuphal.de
Amtsgericht Neuruppin
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Brandenburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Michael Gondesen
Veröffentlicht: 29.06.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 29.06.2024
Über das Vermögen der
Kuphal Internationale Spedition und Lagerei GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 1888 NP), Geschäftszweig: Durchführung von Speditions- und Lagerhausgeschäften, insbesondere: a) Abfertigungsspedition und Lagerei, b) Güternah- und Fernverkehr u.a., Präsidentenstr. 77 a, 16816 Neuruppin, eingetragener Sitz: Neuruppin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Kuphal-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Eisenbahnstr. 1, 16816 Neuruppin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Gondesen wird am 27.06.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Wallstraße 14a, 10179 Berlin. Dem Schuldner wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 27.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 26. September 2024. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 26. September 2024:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften des Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO),
Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO)
eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO),
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 06.09.2024 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 26. September 2024.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 26. September 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 27.06.2024
15 IN 31/24
Insolvenzverwalter
Lucas Flöther
Rechtsanwalt
Wallstr. 14a
10179 Berlin
Email: [email protected]
Web: floether-wissing.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Post-, Kurier- und Expressdienste.
44139 Dortmund
Nordrhein-Westfalen -
Der Transport von Waren und Gütern aller Art, insbesondere von Paketen, Maschinenteilen und Industriewerkzeugen
25335 Elmshorn
Schleswig-Holstein -
Lagerlogistik sowie Distributionsmanagement, insbesondere Value Added Service, Distributionslogistik, allg. Lagerlogistik/ Warehousing.
44149 Dortmund
Nordrhein-Westfalen -
Die Erbringung von Pharmaservice-Dienstleistungen, Arzneimitteltransporten und Arzneimittelauslieferungen sowie Import & Export, Handel & Vermittlungen
65439 Flörsheim
Hessen -
Die Erbringung von Leistungen der Baulogistik, diese umfassen Planung, Entwicklung und Durchführung von Baulogistikkonzepten für Baustellen und Baubetriebe, insbesondere die Baustelleneinrichtung, Ver- und Entsorgungslogistik sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, wie z. B. die Übernahme von Lagerhaltung und -organisation (ohne jedoch die eigene Erbringung von Transportdienstleistungen im Rahmen des Güterkraftverkehrs), Handel mit und Vermietung von Gegenständen und Materialien im Rahmen des Unternehmensgegenstandes.
16348 Wandlitz
Brandenburg -
- Güterkraftverkehr - Handel mit Baustoffen, Schüttgüter, Betonprodukten - Abfallbehandlung, Annahme, Sortieren - Sammeln, Befördern, Handel und Maklern von Abfällen - Recycling von Baustoffen
38723 Seesen
Niedersachsen -
Der Transport von Wertstoffen, insbesondere von Altglas, Altpapier und Pfandbehältnissen für Privathaushalte und Gewerbebetriebe und damit verbundene Logistikdienstleistungen sowie sämtliche damit verbundenen Tätigkeiten, der Supporting-Service für Industrie, Handel und Gewerbe, insbesondere die Verbringung von Gegenständen aller Art der Auftraggeber an deren Kunden sowie die Vermittlung dieser Aufträge an Dritte, einschließlich der Erbringung aller sonstigen im Zusammenhang stehenden Leistungen, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind und keiner behördlichen Genehmigung bedürfen.
22769 Hamburg
Hamburg -
Ein- und Ausfuhr sowie der Handel mit Bussen, Lastkraftwagen, Containern, Industriefahrzeugen und anderen Transportmitteln
50672 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Betrieb eines Fuhrunternehmens und eines Baumaschinenverleihs Inhaber der Abfalltransportgenehmigung
95463 Bindlach
Bayern -
Vermittlung und Durchführung von Gütertransporten national und international, Lagerung von Gegenständen und Speditionsgut, Speditionsgeschäfte sowie die Erbringung von Logistikdienstleistungen.
92721 Störnstein
Bayern
Zeige 1 - 10 von 694 Ergebnissen
Seite 1 von 43
Wirtschaftsgüter im Bereich Transport & Logistik
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Transport & Logistik.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.