Kühn Email GmbH

Handwerksbetriebe

Kühn Email GmbH
Bahnhofstraße 11
08344 Grünhain-Beierfeld
www.kuehn-email.de

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Annett Bretschneider

Veröffentlicht: 01.06.2024

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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 205 IN 934/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühn Email GmbH, vertreten d.d. GF Annett Bretschneider Bahnhofstraße 11, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 13558
vertreten durch die Geschäftsführerin Annett Bretschneider

Geschäftszweig: Durchführung von Emaillierungen

- wurde am 01.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Henry Girbig, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich: 0371 382260 Telefax: 0371 3822623

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 20.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.11.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Henry Girbig
Rechtsanwalt

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