KSW Handwerks GmbH
Baunebengewerbe Handwerksbetriebe
KSW Handwerks GmbH
Frauenmarkt 2
01558 Großenhain
Amtsgericht Dresden
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Stephanie Wilhelm, Kersten Wilhelm
Veröffentlicht: 28.03.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 28.03.2024
Aktenzeichen: 534/560 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH, Frauenmarkt 2, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 38292
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Wilhelm
vertreten durch den Geschäftsführer Kersten Wilhelm
Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 27.03.2024 um 08:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Caspar-David-Friedrich-Straße 6
01219 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 47782 31
Telefax: 0351 47782 44
Website: www.tiefenbacher.de
bestellt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 05.05.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Dienstag, 28.05.2024, 10:30 Uhr
Amtsgericht Dresden, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1, Sitzungssaal C 301
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzverwalter
Nils Freudenberg
Rechtsanwalt
Caspar-David-Friedrich-Str. 6
1219 Dresden
Email: [email protected]
Web: tiefenbacher.de
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