KR Mauerwerk GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Die Herstellung von Mauerwerk, Verblendmauerwerk, von Rohbauten und die Verklinkerung von Mauern.

KR Mauerwerk GmbH
Bodestraße 38
21031 Hamburg
Telefon: +49 40 38076917
www.krmauerwerk.de

Amtsgericht Hamburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Roman Kyrylyuk

Veröffentlicht: 04.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 04.09.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 244/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156867 eingetragenen KR Mauerwerk GmbH, Bodestraße 38, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Kyrylyuk

Geschäftszweig: Herstellung von Mauerwerk, Verblendmauerwerk, von Rohbauten und die Verklinkerung von Mauern

ist am 02.09.2024, um 10:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 244/24
Amtsgericht Hamburg, 02.09.2024

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