Kosiol Gastronomie GmbH

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Kosiol Gastronomie GmbH
Jüdenhof 9
01067 Dresden

Amtsgericht Dresden

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Maik Kosiol

Veröffentlicht: 01.05.2024

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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/541 IN 323/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
ergeht am 30.04.2024 nachfolgende Entscheidung:



1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 30.04.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.


3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Christian Heintze
Kesselsdorfer Straße 14
01159 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 482916 0
Telefax: 0351 482916 29
Website: www.bbl-law.de

bestellt.


4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.


5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 30.05.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.


6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.


7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)


sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 11.07.2024
11:00 Uhr
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1


Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig
zu Händen Frau Katrin Steffan
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig

|Püschel GmbH & Co. KG
zu Händen Jan Püschel
Am Hahnweg 6
01328 Dresden

|Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA
zu Händen Frau Martha Orterer, Corporate Legal Counsel
Ohlmüllerstraße 42
81541 München


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Christian Heintze
Rechtsanwalt

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