Koi- und Teichzentrum TH Berlin-Brandenburg GmbH

Garten & Landschaftsbau Agrar & Tiere

Die Herstellung, Einrichtung und Ausstattung von Teich- und Filteranlagen, Schwimmbädern, Wintergärten, Gartenanlagen und Solaranlagen. Die Herstellung von Elektroinstallationen. Die Beschichtung und Abdichtung von Terrassen- und Teichanlagen unter Verwendung glasfaserverstärkter Kunststoffe und Folien. Der Handel mit lebenden Tieren und Pflanzen, soweit diese nicht dem Artenschutz unterfallen, nicht verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Medikamente, Natursteinen, Whirlpoolanlagen sowie der Handel mit Zubehör für Teichanlagen, Fischzucht, Schwimmbäder, Saunen und Sanitäranlagen.

Koi- und Teichzentrum TH Berlin-Brandenburg GmbH
Breite Straße 56
14943 Luckenwalde
Telefon: 03371 4066668
www.koizentrum-berlin.de/impressum.html

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Amtsgericht Potsdam

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Thomas Hanke

Veröffentlicht: 10.07.2024

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6.60 IN 70/24
(Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin

Koi- und Teichzentrum THS Berlin-Brandenburg GmbH
Breite Straße 56, 14943 Luckenwalde,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Hanke

Geschäftszeig:
Die Herstellung, Einrichtung und Ausstattung von Teich- und Filteranlagen, Schwimmbädern, Wintergärten, Gartenanlagen und Solaranlagen. Die Herstellung von Elektroinstallationen. Die Beschichtung und Abdichtung von Terrassen- und Teichanlagen unter Verwendung glasfaserverstärkter Kunststoffe und Folien. Der Handel mit lebenden Tieren und Pflanzen, soweit diese nicht dem Artenschutz unterfallen, nicht verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Medikamente, Natursteinen, Whirlpoolanlagen sowie der Handel mit Zubehör für Teichanlagen, Fischzucht, Schwimmbäder, Saunen und Sanitäranlagen.

HRB 21233 P

wird auf den am 09.04.2024 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Mittwoch, 04.09.2024, um 10:15 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justiz-Zentrum Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe

Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.

Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Potsdam, den 08. Juli 2024

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