Knauss Kollektions-Systeme GmbH & Co. KG
Werbung & Marketing
Knauss Kollektions-Systeme GmbH & Co. KG
Industriestr. 4
74867 Neunkirchen
Amtsgericht Mosbach
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Christopher Kopplin
Veröffentlicht: 22.03.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 22.03.2024
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Knauss Kollektions-Systeme GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Knauss Kollektions-Systeme Verwaltungs-GmbH, Industriestr. 4, 74867 Neunkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christopher Kopplin
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 704999
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Düsseldorf, Sternstr. 58, 40479 Düsseldorf, Gz.: 00178/24
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 29.05.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-481
Telefax: 0711 96689-99
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 29.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 19.08.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, 74821 Mosbach
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 19.08.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, 74821 Mosbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 29.05.2024
Insolvenzverwalter
Jochen Sedlitz
Rechtsanwalt
Reinsburgstr. 27
70178 Stuttgart
Email: [email protected]
Web: grub-brugger.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Messebau und Eventservice, zum anderen die Ausführung von Trockenbauarbeiten, Brand- und Wasserschadensanierung, An- und Umbauten aller Art sowie Abbrucharbeiten. Weiter auch der Im- und Export von Möbeln aller Art.
73760 Ostfildern
Baden-Württemberg -
Der Groß-, Einzel- und Versandhandel mit zoologischen Artikeln aller Art, die Produktion von zoologischen Artikeln aller Art, die Veranstaltung von Großveranstaltungen im Bereich von zoologischen Artikeln, weiter das Betreiben einer Werbeagentur im zoologischen Bereich mit Erstellung und Versendung von Katalogen mit zoologischen Artikeln, auch der Ankauf und der Weiterverkauf von Pflanzen im zoologischen Bereich. Die Firma ist nach Eigenaussage das größte Zoofachgeschäft der Welt.
47167 Duisburg
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb einer Werbeagentur, die Herstellung und der Vertrieb von Werbeträgern sowie der Handel mit Werbeartikeln jeglicher Art. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
45739 Oer-Erkenschwick
Nordrhein-Westfalen -
Erstellen von Software im Internet, das Erstellen von Grafik-Design-Erzeugnissen und Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Erstellen von Webseiten, Web-Shops, Visitenkarten, Flyer, Wartung an Webseiten oder Datenbanken sowie mobilen Applikationen.
10555 Berlin
Berlin -
Prüfung von Geschäftsideen und die Erstellung von Geschäftskonzepten, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Marketing, Touristik, Hotel- und Gaststättengewerbe im In- und Ausland sowie die anschließende Vermarktung der sich als erfolgversprechend herausstellenden Geschäftsideen und -konzepte.
80339 München
Bayern -
Kommunikationsberatung und Konzeption; Betrieb einer Kommunikationsagentur (Planung, Vorbereitung und Durchführung von kommunikativen Aufgaben); visuelle, akustische und verbale Präsentationn (Redaktion, Design, Grafik, Fotografie, Video); Infomationsvermittlung, -beschaffung -broking, Consulting und Schulung; Durchführung und Herausgabe von Verlagstätigkeiten; Generalauftragsnehmerschaft; Durchführung von Veranstaltungen und Reisen; Vermarktung und Nutzung von Warenzeichen "Planet Sport", "agentur sieben interactive" und "brainshirt". Beratung im Im- und Export für verschiedene Firmen.
36043 Fulda
Hessen -
Die Beratung, Konzeption und der Vertrieb von Produkten in den Bereichen Design, Druck, Fotografie und Neue Medien/Multimedia.
95512 Neudrossenfeld
Bayern -
Die Gestaltung, Planung und Durchführung von Eventmanagement.
80336 München
Bayern -
Struktur- sowie Markt- und Sozialforschung, Untersuchung wirtschaftlicher Entwicklung, Marketingberatung.
22765 Hamburg
Hamburg -
Der Betrieb einer Werbeagentur für Marketingkonzeptionen, Kommunikationsdesign und Mediengestaltung sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen einschließlich Planung, Herstellung und Vertrieb von Magazinen und anderen Werbemitteln.
32139 Spenge
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 526 Ergebnissen
Seite 1 von 37
Wirtschaftsgüter im Bereich Werbung & Marketing
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Werbung & Marketing.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.