Kitchin Gastro GmbH

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Gegenstand ist die Führung sowie Vermietung und Verpachtung von gastronomischen Betrieben sowie die Errichtung, Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Geschäftshäusern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.

Kitchin Gastro GmbH
Kapellenstr. 28
52066 Aachen

Amtsgericht Aachen

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 08.12.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 08.12.2024

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 285/24


91 IN 285/24





In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 25393 eingetragenen Kitchin Gastro GmbH, Kapellenstraße 28, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hai Sanh Lu und Herrn Mustafa Senol, ebenda



wird der Beschluss vom 03.12.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Forderungen der Insolvenzgläubiger bis zum

10.02.2025

unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden sind.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen dieses Berichtigungsbeschlusses an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 2 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist für Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, 319 Abs. 3. § 569 ZPO gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

91 IN 285/24
Amtsgericht Aachen, 03.12.2024

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