Kita 1 GmbH & Co. KG

Architekten & Planungsbüros Immobilien

Der Erwerb von Grundstücken, die Projektierung und das Errichtenlassen von Gebäuden in Köln-Godorf, die anschließende Vermietung dieser Gebäude sowie der Handel mit Grundstücken jeder Art.

Kita 1 GmbH & Co. KG
Benrather Str. 18 - 20
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 211 1640000

Amtsgericht Düsseldorf

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Marcus Mühlberger

Veröffentlicht: 18.07.2024

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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 144/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23812 eingetragenen Kita 1 GmbH & Co. KG, Benrather Str. 18 - 20, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76293 eingetragene KidINVEST Management GmbH, Benrather Str. 18 - 20, 40213 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcus Mühlberger,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Roller, Linss & von Waldenfels, Böhmertstr. 3, 01099 Dresden,


ist am 16.07.2024, um 16:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 144/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.07.2024

Insolvenzverwalter

Christian Holzmann
Rechtsanwalt

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Hinweis
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